Wie ermitteln Sie Ihre Betriebsausgaben?
Im April 2017 wurde ein neues Steuerpaket verabschiedet; für Selbständige wurden unter anderem die maximal ansetzbaren Betriebsausgaben um 50% gemindert.
Gute Nachricht ist, dass man erneut den Steuernachlass für Kinder und für nicht erwerbstätigen Ehepartner geltend machen kann; auch die Steuerbegünstigung für zweites und weitere Kinder wurde erhöht.